Gesamtverein: Geschäftsführender Vorstand
von Henning Heil am 26.02.2007, 17:36 Uhr
Der Geschäftsführende Vorstand ist das Leitungsorgan des Gesamtvereins. Er ist zuständig für die administrativen Aufgaben im Innen- und Außenverhältnis und zuständig für die laufende Geschäftsführung. Insbesondere koordiniert er übergreifende Aufgaben der einzelnen Abteilungen und verwaltet das Vereinsvermögen.